Verantwortlich: Gina Oesch
Bereitgestellt: 31.08.2021
Kindertaufe und Darbringung
Gottes Segen für Ihr Kind
Um Ihr Kind in unserer Gemeinde willkommen zu heissen, haben Sie in der evangelisch-reformierten Kirche St. Gallen zwei Möglichkeiten.
Kindertaufe:
Bei diesem Ritual wird das Kind Gott dargebracht und um Seinen Segen gebeten. Der Täufling kann sich zu einem späteren Zeitpunkt selber entscheiden, ob er dem "Ja" Gottes zu ihm ein persönliches "Ja" zu Gott folgen lassen will. Die Kindertaufe enthebt ihn dieser Entscheidung nicht. Die Kindertaufe erhält ihre symbolische Tiefe erst mit dem individuellen Bekenntnis zu Jesus Christus.
Darbringung:
Dieses Ritual unterscheidet sich nur unwesentlich von der Kindertaufe. Wie bei der Kindertaufe wird das Kind Gott dargebracht und um Seinen Segen gebeten. Es kann sich zu einem späteren Zeitpunkt selber entscheiden, ob es dem "Ja" Gottes zu ihm ein persönliches "Ja" zu Gott folgen lassen will.
Ich möchte Sie jedoch bitten, folgendes zu überlegen:
Ein getauftes Kind kann sich als erwachsene Person nicht auch noch einer klassischen Taufe (siehe Taufe) unterziehen.
In beiden Fällen verpflichten sich die Eltern und Paten, den Täufling christlich zu erziehen und ihm den christlichen Glauben nahe zu bringen. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass mindestens ein Elternteil und ein Pate Mitglied einer christlichen Kirche ist.
Die Kirche als Gemeinschaft von Christen unterstützt die Eltern und den Täufling auf diesem Weg durch ihre Angebote und ihre Begleitung.
Sowohl die Kindertaufe, wie auch die Darbringung findet im Gemeindegottesdienst statt.
Beidem voraus geht ein vorbereitendes Gespräch mit dem Pfarrer. Setzen Sie sich dazu direkt mit dem Pfarramt in Verbindung.
Um Ihr Kind in unserer Gemeinde willkommen zu heissen, haben Sie in der evangelisch-reformierten Kirche St. Gallen zwei Möglichkeiten.
Kindertaufe:
Bei diesem Ritual wird das Kind Gott dargebracht und um Seinen Segen gebeten. Der Täufling kann sich zu einem späteren Zeitpunkt selber entscheiden, ob er dem "Ja" Gottes zu ihm ein persönliches "Ja" zu Gott folgen lassen will. Die Kindertaufe enthebt ihn dieser Entscheidung nicht. Die Kindertaufe erhält ihre symbolische Tiefe erst mit dem individuellen Bekenntnis zu Jesus Christus.
Darbringung:
Dieses Ritual unterscheidet sich nur unwesentlich von der Kindertaufe. Wie bei der Kindertaufe wird das Kind Gott dargebracht und um Seinen Segen gebeten. Es kann sich zu einem späteren Zeitpunkt selber entscheiden, ob es dem "Ja" Gottes zu ihm ein persönliches "Ja" zu Gott folgen lassen will.
Ich möchte Sie jedoch bitten, folgendes zu überlegen:
Ein getauftes Kind kann sich als erwachsene Person nicht auch noch einer klassischen Taufe (siehe Taufe) unterziehen.
In beiden Fällen verpflichten sich die Eltern und Paten, den Täufling christlich zu erziehen und ihm den christlichen Glauben nahe zu bringen. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass mindestens ein Elternteil und ein Pate Mitglied einer christlichen Kirche ist.
Die Kirche als Gemeinschaft von Christen unterstützt die Eltern und den Täufling auf diesem Weg durch ihre Angebote und ihre Begleitung.
Sowohl die Kindertaufe, wie auch die Darbringung findet im Gemeindegottesdienst statt.
Beidem voraus geht ein vorbereitendes Gespräch mit dem Pfarrer. Setzen Sie sich dazu direkt mit dem Pfarramt in Verbindung.